| 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Webdesign | |
| § 1 Vertragsschluss | |
| Für Verträge
mit CSI-Service gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von CSI-Service in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. CSI-Service recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Da für wird manchmal etwas Zeit benötigt. Der Kunde ist daher 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte CSI-Service nicht binnen 14 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. |
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| § 2 Leistungsumfang | |
| CSI-Service bietet folgende
Leistungen an: Projektmanagement, Design, Programmierung, Einstellung
und Anmeldung bei Suchmaschinen von Websites, Anpassung und Pflege von
Websites, Webhosting, sonstige Grafikdienstleistungen, CD-ROM-Produktion
als Sicherungskopie von erbrachten Programmierungsarbeiten. CSI-Service erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss CSI-Service nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von CSI-Service zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann CSI-Service dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist. CSI-Service ist zu Teillieferungen berechtigt. |
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| § 3 Preise und Zahlung | |
| Es gelten die Listenpreise
im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn
die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine
Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der
Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a) des Vorlegen's von Daten in nicht digitalisierter Form, b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, c) von Aufwand für Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass CSI-Service die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann CSI-Service Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. CSI-Service ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswertes zu verlangen. Außerdem weitere Abschlagszahlungen, wenn dies Vereinbart wurde. |
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| § 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse | |
| Liefertermine oder -fristen,
die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der Schriftform. Ist für die Leistung von CSI-Service die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit CSI-Service ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. |
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| § 5 Abnahme | |
| Der Kunde wird die Leistungen
von CSI-Service nach Maßgabe der zu seiner Unterstützung vorgelegten
Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald CSI-Service die Abnahmebereitschaft
mitteilt. Die Leistungen von CSI-Service gelten als abgenommen, wenn die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder CSI-Service damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von CSI-Service erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen. |
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| § 6 Mitwirkungspflicht | |
| Der Kunde wird notwendige
Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht
und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit CSI-Service dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit CSI-Service keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn CSI-Service dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von CSI-Service wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich. |
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| § 7 Nutzungsrechte | |
| CSI-Service räumt
dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin
ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein.
Erbringt CSI-Service Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz
des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen
auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt
der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von CSI-Service. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, CSI-Service über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. CSI-Service geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. CSI-Service nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die CSI-Service keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. CSI-Service wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. CSI-Service kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird CSI-Service vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dem entsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, CSI-Service über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder CSI-Service dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von CSI-Service z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er CSI-Service unverzüglich darüber informieren. |
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| § 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise | |
| Der Kunde räumt
CSI-Service das Recht ein, das Logo von CSI-Service und ein Impressum
in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website
von CSI-Service zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke
und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt
insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf
den Urheber. CSI-Service behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. |
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| § 9 Gewährleistung | |
| Mangelhafte Lieferungen
oder Leistungen werden von CSI-Service innerhalb der Gewährleistungsfrist
von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt,
nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch CSI-Service ausgebessert
oder ausgetauscht. CSI-Service behebt die Mängel kostenfrei oder
stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte
Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung.
Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde dem CSI-Service binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei CSI-Service innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle). |
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| § 10 Haftung | |
| Für Rechtsmängel
und Garantien haftet CSI-Service unbeschränkt. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet CSI-Service. Dies gilt nicht für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CSI-Service. Für leichte Fahrlässigkeit haftet CSI-Servie und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. CSI-Service haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. |
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| § 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung | |
| Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. | |
| § 12 Datenschutz und Geheimhaltung | |
| CSI-Service speichert
die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten
des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. CSI-Service weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern. |
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| § 13 Kündigung | |
| Bei Pflegeverträgen
kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich
kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate,
wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann CSI-Service fristlos kündigen. |
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| § 14 Mitteilungen | |
| Soweit sich die Vertragspartner
per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte
Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden. |
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| § 15 Schiedsklausel | |
| Ein Schiedsgericht entscheidet
endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit
über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag,
einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine
Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort des Schiedsverfahrens ist Dippoldiswalde. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz. Das Oberlandesgericht Dresden wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart. |
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| § 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort | |
| Die Vertragspartner vereinbaren
hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis
die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Doppoldiswalde vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall das Amtsgericht Dippoldiswalde vereinbart. |
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| § 17 Salvatorische Klausel | |
| Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. | |
| 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handelsartikel | |
| § 1. Allgemeines | |
| Für alle mit unseren
Kunden abgeschlossenen Verträge gelten ohne Rücksicht darauf,
ob der Kunde Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft oder juristische
Person ist, die nachstehenden Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen
getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Auf Grund der Fernabsatzgesetzes sind
wir verpflichtet unbenutzte und einwandfreie verkaufsfähige Waren
innerhalb 2 Wochen ohne weitere Begründung zurück zu nehmen.
Ausgenommen hiervon sind Produkte oder Waren, die auf Kundenwunsch hergestellt
oder bestellt wurden. Weiterhin von der Rücknahme ausgeschlossen
ist Software, sofern die Versiegelung nicht mehr intakt ist. Die Rücksendung
der Waren an uns ist bis zu einem Warenwert von 40 EURO grundsätzlich
frei auszuführen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Vertragspartner seine eigenen, von unseren Bedingungen abweichenden allgemeinen Lieferbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Kunden, insbesondere auf Bestellscheinen usw. abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht bei Vertragsabschluß oder später widersprechen. Für ergänzende oder weitere Abschlüsse mit demselben Kunden gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen auch dann, wenn auf sie nicht noch einmal ausdrücklich Bezug genommen worden ist. Für gewerbliche Kunden gelten darüber hinaus unsere Großhandelsbedingungen. Für Miet-, Wartungs- und Reparaturverträge gelten darüber hinaus unsere Mietvertragsbedingungen, Wartungsvertragsbedingungen und Allgemeinen Reparaturbedingungen. |
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| § 2. Auftragserteilung | |
| An uns gerichtete Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme schriftlich bestätigt worden ist und die darauf festgelegte Anzahlung bei uns eingegangen ist. Unsere Auftragsbestätigungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ohne Rücksicht darauf, ob er Kaufmann ist, die Ablehnung nicht unverzüglich mitteilt. Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Konstruktionsveränderungen, Strukturabweichungen, Abweichungen in den Farbtönen können bei Produkten technisch bedingt sein und vorbehalten. Nachträgliche Änderungen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese Umstellungen ohne weiteres möglich sind. Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem schriftlichen Einverständnis als angenommen. | |
| § 3. Preise und Zahlungsbedingungen | |
| Unsere Preise und Angebote
sind stets freibleibend und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unsere Rechnungen sind vom Ausstellungstage an innerhalb von 10 Tagen
(nur gewerbliche Kunden) netto zahlbar. Reparaturrechnungen, Dienstleistungen,
Erstlieferungen und Lieferungen an Endkunden sind sofort zahlbar netto
Kasse. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Zinsen in Höhe
von 2% über Bankzins. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zu
leisten. Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug erfolgen bei ihm Pfändungen, oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten und für weitere Leistungen Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Ansprüche des Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen in keiner Weise zur Zurückhaltung von Zahlungen. |
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| $ 4. Lieferzeiten | |
| Von uns genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung durch uns sind ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Im Falle von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Kunde Schadensersatzansprüche oder Nachlieferung geltend machen kann. Bei Abrufbestellungen ist der Käufer spätestens 14 Tage nach dem bestätigten Termin zur Abnahme verpflichtet. Der Abruf muss mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen. Ist infolge betrieblicher Umstände eine geschlossene Lieferung nicht möglich, behalten wir uns Teillieferungen vor. Die Teillieferung gilt in jedem Falle als selbstständiges Geschäft. Es erfolgt hierüber gesonderte Rechnung. Der Käufer hat nicht das Recht, diese Rechnung erst nach Auslieferung des Gesamtauftrages zu bezahlen. | |
| § 5. Eigentumsvorbehalt | |
| Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. | |
| § 6. Gewährleistung | |
| Gewährleistung kann nur bei sachgemäßer Behandlung unserer Ware unter normalen Bedingungen erbracht werden. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist oder wenn unsere Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung. Bei berechtigter Beanstandung steht uns das Recht zu, den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Neulieferung der fehlerhaften Teile zu beheben. Nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ware ohne unser schriftliches Einverständnis zurückzugeben. Schadensersatzansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Frachtauslagen, Arbeitslöhnen und Preisdifferenzen bei Deckungskäufen sind außer im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung ausgeschlossen. Reklamationen bzw. Mängelrügen geben ferner dem Kunden nicht das Recht, mit der Zahlung zurückzuhalten bzw. den Kaufpreis zu mindern. | |
| § 7. Garantie | |
| Wir leisten eine Garantiedauer für Büromaschinen, die von unseren Vorlieferanten gegeben wird. Die Garantie erstreckt sich auf Material und Konstruktion, sofern der Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verschulden des Käufers entstanden ist. Der Garantieklausel unterliegen Mängel sowie versteckte Mängel, die innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Der Käufer hat das Recht, Ausbesserung oder Ersatz von fehlerhaften Teilen zu verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. | |
| § 8. Transportschäden | |
| Für Transportschäden wird von uns nicht gehaftet. Diese sind bei Empfang der Ware schriftlich festzuhalten und uns und dem Spediteur sofort zu melden. Die Vollständigkeit ist anhand der Lieferscheine zu prüfen. Fehlende Teile sind beim Ablieferer zu reklamieren und müssen von diesem schriftlich bestätigt werden. Bei Bahn- und Postversand ist sofort eine amtliche Schadensfeststellung durchzuführen. Die Ware bis ab einem Warenwert von 500,-€ reist auf Gefahr des Käufers, dieser hat im eigenen Interesse auf die richtige Abwicklung bei eventuellen Transportschäden zu sorgen. Ab diesem Wert kann eine Transportversicherung zum Selbstkostenpreis abgeschlossen werden, Insbesondere ist auch bei dem Transport eines Kundengerätes eine Haftung für Transportschäden an nicht originalverpackter Ware ausgeschlossen. | |
| § 9. Schadensersatz | |
| Kommt der Käufer
seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, ohne weiteres
vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufobjekte zurückzunehmen,
wobei die nachstehenden Entschädigungen beansprucht werden können: a) Ein monatlicher Mietzins von 3% der Kaufsumme b) Eine Abnutzungsgebühr von 25% der Kaufsumme c) Sämtliche Mahn- und Schreibgebühren sowie Rechts-, Rücknahme- und Transportkosten. Weitergehende Rechte wegen unsachgemäßer Behandlung der Kaufobjekte bleiben ausdrücklich vorbehalten. |
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| § 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand | |
| Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz meines Unternehmens. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist für alle vertraglichen Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis, für deliktische sowie andere gesetzliche Ansprüche Gerichtsstand Bautzen. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. | |